AVGS-Coaching & Weiterbildung in Kempten

Der Cursor blinkt, das Bewerbungsschreiben ist immer noch leer, und im Kopf drehen sich dieselben Fragen: Wie erkläre ich die Lücke im Lebenslauf? Warum kommen trotz zahlreicher Bewerbungen keine Einladungen? Und wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor, ohne dabei unsicher zu wirken?

Wer sich in dieser Situation befindet, ist damit nicht allein – und muss die Kosten für professionelle Unterstützung in vielen Fällen nicht selbst tragen. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernehmen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die vollständigen Kosten eines Bewerbungscoachings. Dieser Ratgeber erklärt, was sich hinter dem AVGS-Bewerbungscoaching verbirgt, wie der Ablauf konkret aussieht und worauf es bei der Auswahl eines Anbieters ankommt.

Was ist ein Bewerbungscoaching?

Ein Bewerbungscoaching ist eine strukturierte, meist im Einzelsetting stattfindende Begleitung, die Arbeitsuchende und Berufstätige beim gesamten Bewerbungsprozess unterstützt. Im Mittelpunkt stehen typischerweise vier Bereiche: die Klärung der eigenen Stärken und beruflichen Ziele, die Entwicklung einer passenden Bewerbungsstrategie, die Optimierung der Bewerbungsunterlagen sowie die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

Anders als ein einmaliger Lebenslauf-Check ist ein Coaching in der Regel auf mehrere Wochen oder Monate angelegt. Ein Coach begleitet den Prozess kontinuierlich, gibt Rückmeldung und passt die Inhalte an die individuelle Situation an – etwa nach längerer Arbeitslosigkeit, bei einem Branchenwechsel oder nach der Rückkehr aus einer Familienphase.

Gut zu wissen

Bewerbungscoaching wird in unterschiedlichen Formaten angeboten: als privat finanzierte Einzelstunde, als Komplettpaket oder – bei entsprechender Berechtigung – als vollständig geförderte Maßnahme über den AVGS. Welches Format passt, hängt vom persönlichen Status bei Arbeitsagentur oder Jobcenter ab.

Was ist der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Er berechtigt dazu, eine Coaching- oder Vermittlungsleistung bei einem zugelassenen privaten Träger in Anspruch zu nehmen, ohne die Kosten selbst zu tragen. Rechtliche Grundlage ist § 45 SGB III – die sogenannten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Mehr zum Gesamtüberblick finden Sie im Artikel AVGS-Coaching.

Wichtig für die Einordnung: Der AVGS ist eine sogenannte Kann-Leistung. Das bedeutet, es besteht kein automatischer Anspruch. Die zuständige Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall, ob eine Förderung sinnvoll erscheint und bewilligt wird. Wer den Gutschein erhält, kann damit einen Anbieter seiner Wahl auswählen – vorausgesetzt, dieser ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert.

Kostenübernahme

Die Kosten für das Coaching werden bei Bewilligung vollständig von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter getragen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erstattet werden.

0 € Eigenanteil

Freie Anbieterwahl

Anders als bei einer zugewiesenen Maßnahme können Teilnehmende bei einem AVGS in der Regel selbst entscheiden, bei welchem zugelassenen Träger sie das Coaching absolvieren.

AZAV-zertifiziert

Wer hat Anspruch auf ein AVGS-Bewerbungscoaching?

Der AVGS richtet sich an Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und deren Chancen auf eine berufliche Eingliederung durch ein Coaching voraussichtlich steigen. In der Praxis gehören dazu häufig folgende Gruppen:

Situation Typisches Anliegen im Coaching
Arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht Neue Bewerbungsstrategie, Aktivierung nach längerer Suche
Befristeter Vertrag läuft bald aus oder Kündigung liegt vor Frühzeitiger Wiedereinstieg, vorausschauende Jobsuche
Rückkehr nach Elternzeit, Pflegezeit oder längerer Erkrankung Aktualisierung der Unterlagen, neues Selbstvertrauen
Aufstocker:innen mit ergänzendem Bürgergeld Höheres Stellenprofil, Vollzeitperspektive
Berufs- oder Branchenwechsel gewünscht Kompetenztransfer sichtbar machen, neue Zielrichtung
Hinweis

Ob im individuellen Fall ein Anspruch besteht, entscheidet ausschließlich die zuständige Vermittlungsfachkraft. Die genannten Gruppen sind typische, aber keine abschließenden Beispiele. Für eine verbindliche Einschätzung ist immer das persönliche Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erforderlich.

Wie läuft ein AVGS-Bewerbungscoaching ab?

Der Weg vom ersten Gedanken bis zum Start des Coachings folgt in der Regel einem ähnlichen Muster. Die folgenden Schritte bieten Orientierung – der genaue Ablauf kann je nach Agentur für Arbeit, Jobcenter und gewähltem Anbieter variieren.

  1. Bedarf klären – Zunächst wird geprüft, welche Unterstützung sinnvoll ist. Es hilft, bereits vor dem Beratungstermin ein konkretes Angebot eines Trägers zu recherchieren.
  2. Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft – Der Bedarf wird bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorgetragen – persönlich, telefonisch, schriftlich oder über die App.
  3. Prüfung und Entscheidung – Die Vermittlungsfachkraft prüft die Voraussetzungen nach § 45 SGB III und entscheidet über die Bewilligung.
  4. Bewilligungsbescheid – Bei Zustimmung wird der AVGS mit Angaben zu Umfang (Unterrichtseinheiten) und Gültigkeitsdauer ausgestellt.
  5. Anbieter kontaktieren – Der gewählte, AZAV-zertifizierte Träger prüft, ob das Angebot zum Gutschein passt, und bestätigt die Teilnahme.
  6. Coaching beginnt – Nach Einlösung des Gutscheins starten die vereinbarten Coaching-Termine – vor Ort, online oder in gemischter Form.

Was passiert im Coaching selbst?

Die konkreten Inhalte werden individuell auf die Situation der teilnehmenden Person abgestimmt. In den meisten Programmen wiederkehrende Bausteine sind:

  • Standortbestimmung: Stärken, Erfahrungen und Kompetenzen werden systematisch erfasst und eingeordnet.
  • Berufliche Zielklärung: Welche Position, Branche oder welcher nächste Schritt passt realistisch zum eigenen Profil?
  • Bewerbungsstrategie: Wo und wie wird gezielt gesucht – inklusive Stellenmarkt und Initiativbewerbungen?
  • Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Anschreiben und Profile werden überarbeitet und auf Zielpositionen zugeschnitten.
  • Vorstellungsgespräch: Selbstpräsentation, typische Fragen und Gesprächssituationen werden trainiert, häufig im Rollenspiel.
  • Nachbereitung und Gehaltsverhandlung: Rückmeldungen aus Gesprächen werden ausgewertet, die Verhandlung eines Angebots wird vorbereitet.

Ein gutes Bewerbungscoaching verändert nicht nur die Unterlagen – es verändert, wie sicher jemand über die eigene berufliche Geschichte sprechen kann.

Wie lange dauert ein AVGS-Bewerbungscoaching?

Umfang und Dauer richten sich nach dem individuell bewilligten Gutschein. In der Praxis sind unterschiedliche Modelle verbreitet, gemessen in Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten:

Modell Umfang Typische Laufzeit
Kompaktes Coaching ca. 20 UE rund 8 Wochen
Standard-Coaching ca. 32–40 UE 8–10 Wochen
Intensives Coaching ca. 56–74 UE bis zu 12 Wochen

Viele Träger setzen mindestens zwei Coaching-Termine pro Woche an, damit der Prozess an Dynamik gewinnt. Die genaue Verteilung wird gemeinsam mit dem Coach festgelegt und richtet sich nach dem individuellen Gutschein.

Was kostet ein Bewerbungscoaching – mit und ohne AVGS?

Ohne Förderung bewegen sich die Preise für ein professionelles Bewerbungscoaching am Markt in einer breiten Spanne, abhängig von Qualifikation des Coaches, Format und Umfang.

Format Ungefähre Kosten
Einzelstunde (60–90 Min.) ca. 80–200 €
Online-Coaching pro Stunde ca. 40–120 €
Komplettpaket (mehrere Wochen) ca. 1.200–4.800 €
Mit bewilligtem AVGS 0 € Eigenanteil
0 €Eigenanteil bei bewilligtem AVGS
20–74 UETypischer Umfang (je Gutschein)
8–12 Wo.Häufige Laufzeit in der Praxis

Die genannten Preise sind Richtwerte aus dem allgemein zugänglichen Marktangebot und können je nach Anbieter, Region und Leistungsumfang abweichen. Mit einem bewilligten AVGS entfällt der finanzielle Eigenanteil vollständig – die Maßnahme wird direkt zwischen Behörde und Bildungsträger abgerechnet.

Wie beantragt man den AVGS Schritt für Schritt?

  1. Vorbereiten: Eigene Situation und Ziel kurz zusammenfassen, idealerweise mit einem konkreten Coaching-Angebot eines zugelassenen Trägers.
  2. Termin nutzen: Das Anliegen beim nächsten Kontakt mit der Vermittlungsfachkraft ansprechen – persönlich, telefonisch oder schriftlich.
  3. Bedarf begründen: Erklären, warum das Coaching die Chancen auf eine passende Beschäftigung erhöhen kann.
  4. Entscheidung abwarten: Die Behörde prüft den Antrag und stellt bei Bewilligung den Gutschein aus.
  5. Träger einschalten: Mit dem AVGS beim gewählten Anbieter melden und den Coaching-Start vereinbaren.
Tipp aus der Praxis

Wer bereits mit einer klaren Begründung und einem passenden Angebot zum Beratungsgespräch erscheint, signalisiert Eigeninitiative. Das kann die Entscheidung der Vermittlungsfachkraft erleichtern – eine Garantie auf Bewilligung ist damit jedoch nicht verbunden, da es sich um eine Ermessensleistung handelt.

Woran erkennt man einen guten Anbieter?

Das Angebot an Bewerbungscoachings in Deutschland ist groß und uneinheitlich. Die folgenden Kriterien helfen bei der Einordnung:

  • AZAV-Zulassung: Nur zertifizierte Träger können AVGS-Maßnahmen überhaupt anbieten.
  • Transparente Qualifikation der Coaches: Ausbildung, Berufserfahrung und ggf. Branchenkenntnis sollten nachvollziehbar dargestellt sein.
  • Individuelles Einzelsetting: Persönliche Begleitung statt reiner Gruppenschulung.
  • Nachvollziehbarer Ablaufplan: Klare Aussagen zu Umfang, Terminfrequenz und Inhalten.
  • Erreichbarkeit und Flexibilität: Kombination aus Präsenz- und Online-Terminen, klare Kommunikation zu Formalitäten.

Häufige Fehler beim Bewerbungscoaching

Typische Stolpersteine
  • Zu später Start: Der AVGS wird oft erst beantragt, wenn die Motivation bereits gesunken ist – ein früherer Antrag lässt mehr Spielraum.
  • Unklare Zielposition: Ohne klare berufliche Richtung bleiben auch optimierte Unterlagen wenig zielgerichtet.
  • Fehlende Vorbereitung auf das Beratungsgespräch: Ohne konkrete Begründung fällt es der Vermittlungsfachkraft schwerer, den Bedarf einzuschätzen.
  • Coaching als reine Formsache verstehen: Der Nutzen hängt stark von der aktiven Mitarbeit zwischen den Terminen ab.

Häufig gestellte Fragen zum AVGS-Bewerbungscoaching

Ist ein AVGS-Bewerbungscoaching wirklich kostenlos?
Bei einem bewilligten AVGS werden die Kosten des Coachings vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Ein Eigenanteil entsteht in der Regel nicht.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?
Nein. Der AVGS ist nach § 45 SGB III eine Ermessensleistung. Die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall, ob eine Bewilligung erfolgt.
Kann ich den Coaching-Anbieter selbst auswählen?
In der Regel ja, sofern der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und die Vorgaben des ausgestellten Gutscheins erfüllt.
Bekomme ich den AVGS auch, wenn ich noch beschäftigt bin?
Das ist in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn bereits eine Kündigung vorliegt oder ein befristeter Vertrag in absehbarer Zeit ausläuft. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Stelle.
Was passiert, wenn die Chemie mit dem Coach nicht stimmt?
Bei vielen Trägern ist ein Wechsel des Coaches möglich. Es lohnt sich, dies bereits im Erstgespräch anzusprechen.
Wie schnell kann das Coaching nach Bewilligung starten?
Das hängt vom gewählten Anbieter und von organisatorischen Abläufen ab. Häufig vergehen wenige Wochen zwischen Bewilligung und erstem Termin.
Nächster Schritt

Dieser Ratgeber vermittelt einen Überblick über Ablauf, Voraussetzungen und Inhalte des AVGS-Bewerbungscoachings. Wie diese Informationen konkret auf Ihre persönliche Situation zutreffen, hängt von individuellen Faktoren ab. In einem unverbindlichen Gespräch können Sie Ihre Ausgangslage besprechen und einordnen, welche Bildungs- und Coaching-Angebote für Ihren nächsten beruflichen Schritt infrage kommen.

AVGS-Antrag vorbereiten

Quellen

AZAV-zugelassener Träger

Die Vitavia Akademie UG (haftungsbeschränkt) ist ein nach AZAV zugelassener Träger. Zertifikatsnummer W-26-26826, ausgestellt durch die GUTcert GmbH, gültig bis 13.08.2031.

Zertifikat als PDF ansehen (W-26-26826) Angaben im Impressum