AVGS-Coaching & Weiterbildung in Kempten

Jedes Jahr wagen in Deutschland Hunderttausende Menschen den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Ein Teil von ihnen startet nicht aus einer sicheren Festanstellung, sondern direkt aus der Arbeitslosigkeit heraus – und genau hier setzt eine Fördermöglichkeit an, die viele erst spät entdecken: das AVGS-Gründungscoaching. Es steht für eine strukturierte, persönliche Gründungsberatung, deren Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden können.

Doch was bedeutet Gründungscoaching als Begriff eigentlich genau, wie unterscheidet er sich vom AVGS-geförderten Modell, und wie läuft die Beantragung in der Praxis ab? Dieser Leitfaden ordnet die Begriffe ein, erklärt die Fördervoraussetzungen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Den Gesamtüberblick zum Förderinstrument finden Sie im Artikel AVGS-Coaching.

Auf einen Blick
  • Gründungscoaching ist der Oberbegriff für Beratungsformate, die gezielt auf die Vorbereitung einer Existenzgründung ausgerichtet sind.
  • AVGS-Gründungscoaching bezeichnet die Variante, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert wird.
  • Rechtliche Grundlage ist § 45 SGB III. Es handelt sich um eine Ermessensleistung – ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Coachings dürfen nur von AZAV-zertifizierten Trägern mit gültiger Maßnahmenzulassung durchgeführt werden.
  • Bei Bewilligung entstehen für Teilnehmende in der Regel keine Eigenkosten.

Was ist Gründungscoaching?

Gründungscoaching bezeichnet eine individuelle Begleitung von Personen, die eine selbstständige Tätigkeit vorbereiten oder in der frühen Gründungsphase stehen. Im Mittelpunkt steht in der Regel die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzepts: von der Schärfung der Geschäftsidee über die Ausarbeitung eines Businessplans mit Finanzteil bis hin zu Fragen der Rechtsform, der Kundengewinnung und der Vorbereitung auf Behördengänge.

Anders als eine punktuelle Erstberatung – etwa bei einer Kammer – ist ein Gründungscoaching meist auf mehrere Termine über einen längeren Zeitraum angelegt. Der Begriff ist dabei nicht geschützt und wird für verschiedene Angebotsformen verwendet, die sich vor allem in der Finanzierung unterscheiden.

Sammelbegriff

Gründungscoaching beschreibt das Format der Beratung – nicht, wer sie bezahlt.

Begriff

Keine reine Wissensvermittlung

Anders als Seminar oder Kurs steht das Coaching als individuelle, auf die Person zugeschnittene Begleitung.

Abgrenzung

Keine Fachberatung

Gründungscoaching ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im rechtlichen Sinne und ersetzt diese nicht.

Häufige Verwechslung

Gründungscoaching im Überblick: Diese Fördervarianten gibt es

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, stößt schnell auf mehrere Begriffe, die leicht durcheinandergeraten. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Varianten des Gründungscoachings in Deutschland ein:

Variante Zielgruppe Zuständige Stelle Kostenübernahme
AVGS-Gründungscoaching Arbeitslose, Arbeitssuchende, Bürgergeld- und ALG-I-Beziehende Agentur für Arbeit / Jobcenter In der Regel vollständig bei Bewilligung
Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) Existenzgründer:innen sowie junge und bestehende Unternehmen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschuss von einem Teil der Beratungskosten, der Rest ist selbst zu tragen
Individuelles Coaching als Selbstzahler:in Alle Gründungsinteressierten, unabhängig vom Erwerbsstatus Keine Förderung, volle Kostentragung
Kostenfreie Erstberatung Alle Gründungsinteressierten IHK, Handwerkskammer Meist kostenfrei, punktuell und weniger umfangreich

Der Rest dieses Leitfadens konzentriert sich auf das AVGS-Gründungscoaching, da es für Menschen aus der Arbeitslosigkeit die am häufigsten genutzte und umfangreichste Fördervariante darstellt.

Was ist der AVGS und wie funktioniert die Förderung?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Instrument der Arbeitsförderung nach § 45 SGB III. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und kann für verschiedene „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ eingelöst werden – Coaching zur Vorbereitung einer Existenzgründung ist eine davon. Mehr zum Gesamtüberblick: AVGS-Coaching.

Die Einrichtung, die eine solche Maßnahme durchführt, wird als Maßnahmeträger bezeichnet. Damit ein Träger AVGS-Coachings anbieten darf, benötigt er eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) – sowohl eine Trägerzulassung als auch eine Maßnahmenzulassung, dokumentiert durch eine eindeutige Maßnahmenummer.

Wichtig: kein Rechtsanspruch

Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Ob und in welchem Umfang ein Gutschein ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Ein automatischer Anspruch besteht nicht – wohl aber die Möglichkeit, die eigene Situation im persönlichen Gespräch überzeugend darzulegen.

Wer hat Anspruch auf ein AVGS-Gründungscoaching?

Grundsätzlich richtet sich das AVGS-Gründungscoaching an Personen, die arbeitslos gemeldet, arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und eine Selbstständigkeit als berufliche Perspektive in Betracht ziehen. In der Praxis betrifft das unter anderem:

  • Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen
  • Personen, die Bürgergeld (ALG II) beziehen und arbeitssuchend gemeldet sind
  • Personen, denen der Verlust des Arbeitsplatzes konkret bevorsteht

Ob im individuellen Fall tatsächlich ein Gutschein ausgestellt wird, hängt von der Einschätzung der Vermittlungsfachkraft ab. Da Lebenslagen sehr unterschiedlich sind, lohnt sich in jedem Fall ein persönliches Gespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um die eigene Situation konkret zu klären.

So läuft die Beantragung Schritt für Schritt ab

Der formale Ablauf eines AVGS-Gründungscoachings folgt einem festen Muster, das die Bundesagentur für Arbeit selbst so beschreibt:

  1. Beratungsgespräch vereinbaren – Kontaktaufnahme mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und Schilderung der Gründungsabsicht.
  2. Passenden Träger auswählen – Ein AZAV-zertifizierter Anbieter prüft, ob er die im AVGS vorgegebenen Bedingungen (Ziel, Dauer, Region) erfüllen kann.
  3. Bestätigung des Trägers einholen – Kann der Träger die Teilnahme zusichern, stellt er eine schriftliche Bestätigung aus.
  4. Prüfung durch die Vermittlungsfachkraft – Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft, ob die Maßnahme beruflich sinnvoll ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. Bewilligungsbescheid abwarten – Erst mit dem schriftlichen Bewilligungsbescheid ist die Teilnahme offiziell genehmigt – und erst ab diesem Zeitpunkt entstehen keine Kosten.
  6. Coaching beginnen – Nach Vorliegen des Bescheids kann das Coaching beim gewählten Träger starten.
Praxistipp zur Reihenfolge

Der Antrag sollte grundsätzlich vor Beginn des Coachings und vor der eigentlichen Gründung gestellt werden. Wird zuerst gegründet oder mit dem Coaching begonnen, entfällt die Möglichkeit der Förderung in der Regel rückwirkend.

Was passiert im Gründungscoaching konkret? Ablauf und Inhalte

Die genauen Inhalte variieren je nach Träger und individuellem Bedarf, folgen aber meist einer ähnlichen Logik. Typische Bausteine sind:

  • Standortbestimmung: Analyse der Geschäftsidee, der persönlichen Voraussetzungen und möglicher Stolpersteine
  • Businessplan: gemeinsame Erarbeitung des Text- und Zahlenteils, inklusive Zielgruppe, Angebot und Wettbewerb
  • Finanzplanung: Kapitalbedarf, Umsatz- und Liquiditätsplanung für die Anlaufphase
  • Marketing und Kundengewinnung: erste Schritte zur Positionierung und Akquise
  • Rechtliche Grundlagen: Rechtsformwahl, Gewerbeanmeldung, Versicherungen als Überblick
  • Vorbereitung auf Förderanträge: unter anderem die Unterlagen für den Gründungszuschuss

Eine angehende Gründerin mit einer Idee im Bereich Online-Handel könnte im Coaching zunächst ihre Zielgruppe und Preisstrategie schärfen, anschließend gemeinsam mit dem Coach eine Umsatz- und Kostenplanung für die ersten zwölf Monate erstellen und zum Abschluss die Unterlagen zusammenstellen, die für die Beantragung des Gründungszuschusses benötigt werden. Inhalte und Reihenfolge werden im Coaching individuell an die jeweilige Geschäftsidee angepasst.

Dauer, Umfang und Kosten des AVGS-Gründungscoachings

Umfang und Dauer eines AVGS-Gründungscoachings werden im Einzelfall festgelegt und richten sich nach dem individuellen Bedarf sowie den Vorgaben im ausgestellten Gutschein. In der Praxis erstreckt sich ein Coaching meist über mehrere Wochen und wird in Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten gemessen; der genaue Umfang kann je nach Anbieter und Bewilligung spürbar variieren.

0 €Eigenanteil bei Bewilligungsbescheid
UE à 45 Min.Messgröße für den Umfang
Mehrere WochenTypische Laufzeit in der Praxis
Was die Kosten betrifft

Liegt ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vor, entstehen für die Maßnahme selbst keine Kosten. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden – dies sollte vor Beginn der Maßnahme direkt bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfragt werden.

AVGS-Gründungscoaching und Gründungszuschuss: Wie hängt das zusammen?

AVGS-Gründungscoaching und Gründungszuschuss werden häufig verwechselt, sind aber zwei unterschiedliche Leistungen: Der AVGS finanziert die Beratung vor beziehungsweise während der Gründungsvorbereitung. Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist dagegen eine finanzielle Unterstützung, die den Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit absichern soll.

Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von in der Regel mindestens 150 Tagen sowie eine sogenannte fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts – ausgestellt etwa durch eine IHK, Handwerkskammer, einen Berufsverband oder ein Kreditinstitut. Der im Gründungscoaching erarbeitete Businessplan bildet dafür häufig die Grundlage.

Phase Dauer Leistung
Phase 1 6 Monate Fortzahlung in Höhe des bisherigen ALG-I-Satzes zzgl. einer monatlichen Pauschale von 300 € zur sozialen Absicherung
Phase 2 (optional) weitere 9 Monate Nur noch die monatliche Pauschale von 300 €, abhängig von einer erneuten Prüfung

Auch der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung und muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden.

Typische Fehler beim Gründungscoaching vermeiden

Typische Stolpersteine
  • Zu spätes Beantragen: Der AVGS wird erst nach der Gründung beantragt – zu diesem Zeitpunkt ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.
  • Unvorbereitetes Beratungsgespräch: Das Gespräch bei der Agentur für Arbeit wird ohne konkrete Argumente und ohne klare Geschäftsidee geführt.
  • Fehlende AZAV-Zertifizierung: Es wird ein Anbieter gewählt, der nicht über eine gültige AZAV-Zertifizierung verfügt.
  • Unvollständiger Businessplan: Der Plan bleibt beim Textteil stehen – ohne belastbaren Zahlen- und Finanzteil fehlt eine wichtige Grundlage für spätere Anträge.
  • Coaching ohne klares Ziel: Das Coaching wird durchlaufen, anstatt es gezielt für Businessplan, Fördermittel und erste Schritte in den Markt zu nutzen.
Gegenmittel

Eine frühzeitige, strukturierte Vorbereitung – auch außerhalb des Coachings – erhöht erfahrungsgemäß die Übersicht über den gesamten Gründungsprozess.

Den passenden Anbieter finden: Checkliste

  • AZAV-Zertifizierung und Maßnahmenummer vor Beginn prüfen
  • Erfahrung des Trägers mit der eigenen Branche bzw. Zielgruppe
  • Individuelle 1:1-Betreuung statt reinem Gruppenformat, sofern gewünscht
  • Verfügbarkeit online oder in Präsenz, passend zur eigenen Situation
  • Möglichkeit, im Anschluss eine fachkundige Stellungnahme zu erhalten oder zu vermitteln
  • Transparente Kommunikation zu Ablauf, Dauer und Inhalten vor Vertragsbeginn

Häufig gestellte Fragen zum Gründungscoaching

Kann ich ein AVGS-Gründungscoaching auch online wahrnehmen?
Viele zertifizierte Träger bieten Coachings sowohl online als auch in Präsenz an. Ob eine bestimmte Durchführungsform möglich ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und den Vorgaben im ausgestellten Gutschein ab.
Was passiert, wenn der Antrag auf einen AVGS abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist keine endgültige Entscheidung. Es besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Begründung anzufordern, offene Fragen im persönlichen Gespräch zu klären und gegebenenfalls einen neuen, besser vorbereiteten Antrag zu stellen.
Gilt das Coaching auch für eine nebenberufliche Gründung?
Ob eine nebenberufliche Gründung im Einzelfall förderfähig ist, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft. Da die Voraussetzungen hier individuell geprüft werden, empfiehlt sich eine direkte Nachfrage bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Kann ich den AVGS mehrfach nutzen?
Das hängt von der individuellen Situation und der Einschätzung der Vermittlungsfachkraft ab. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich – die zuständige Stelle gibt dazu verbindlich Auskunft.
Ersetzt das Gründungscoaching eine steuerliche oder rechtliche Beratung?
Nein. Ein Gründungscoaching vermittelt praxisnahes Grundlagenwissen, ersetzt aber keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle.
Nächster Schritt

Wenn Sie verstehen möchten, wie diese Regelungen konkret auf Ihre persönliche Situation zutreffen, oder eine Gründung in Deutschland planen, kann ein individuelles Beratungsgespräch ein sinnvoller nächster Schritt sein. Gemeinsam lässt sich Ihr Vorhaben strukturiert einordnen – und typische Stolpersteine lassen sich frühzeitig vermeiden.

AVGS-Antrag vorbereiten

Quellen

AZAV-zugelassener Träger

Die Vitavia Akademie UG (haftungsbeschränkt) ist ein nach AZAV zugelassener Träger. Zertifikatsnummer W-26-26826, ausgestellt durch die GUTcert GmbH, gültig bis 13.08.2031.

Zertifikat als PDF ansehen (W-26-26826) Angaben im Impressum