Elternzustimmung, Familiengericht, Rechtsform & Finanzierung – der vollständige Überblick für junge Gründerinnen und Gründer.
Ein Imbisswagen auf dem Parkplatz eines Edeka-Marktes in Rheine, ein 17-Jähriger hinter der Theke – und auf dem Papier ist trotzdem seine Mutter die Chefin. Der Fall von Noel Schnieders, der mit 16 Jahren seinen eigenen Imbisswagen eröffnete, zeigt beispielhaft, wie kompliziert eine Unternehmensgründung für Minderjährige in Deutschland sein kann. Eine gute Geschäftsidee reicht nicht: Es braucht die Zustimmung der Eltern, in der Regel die Genehmigung eines Familiengerichts und einen Plan für praktische Hürden wie Bankkonto, Kredit oder Schulpflicht.
Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, was rechtlich nötig ist, welche Rechtsform für Jugendliche infrage kommt, wie andere junge Gründer die Hürden gemeistert haben – und was sich ändert, sobald die Volljährigkeit erreicht ist.
Dürfen Minderjährige in Deutschland überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich ja – die Gewerbeordnung selbst schreibt kein Mindestalter vor. Entscheidend ist stattdessen das bürgerliche Recht: Wer zwischen 7 und 17 Jahre alt ist, gilt nach § 106 BGB als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass ein Minderjähriger für praktisch jedes Rechtsgeschäft, das nicht ausschließlich vorteilhaft ist, die Einwilligung der Eltern braucht – und der selbstständige Betrieb eines Gewerbes gehört eindeutig dazu.
Der Gesetzgeber hat dafür einen eigenen Mechanismus geschaffen: Nach § 112 BGB können die Eltern ihr Kind ermächtigen, ein Erwerbsgeschäft selbstständig zu betreiben. Diese Ermächtigung allein reicht aber nicht – sie benötigt zusätzlich die Genehmigung des zuständigen Familiengerichts (§ 1643 BGB). Erst mit dieser doppelten Absicherung darf ein Jugendlicher im geschäftlichen Alltag weitgehend eigenständig handeln.
Eine Gewerbeanmeldung als Minderjähriger ist rechtlich möglich, aber an drei Voraussetzungen geknüpft: die Zustimmung der Sorgeberechtigten, die Genehmigung des Familiengerichts und die formale Anmeldung beim Gewerbeamt. Fehlt eine dieser drei Säulen, ist die Gründung nicht wirksam.
Welche Unterschriften und Genehmigungen sind nötig?
In der Praxis durchläuft eine Gründung als Minderjähriger drei Stationen. Die folgende Übersicht zeigt, wer jeweils zuständig ist und worauf geprüft wird:
| Schritt | Wer ist zuständig | Was wird geprüft |
|---|---|---|
| 1. Zustimmung der Eltern | Beide Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht) | Ob beide Elternteile mit der selbstständigen Tätigkeit einverstanden sind |
| 2. Gerichtliche Genehmigung | Zuständiges Familiengericht (Amtsgericht) | Reife des Jugendlichen, Tragfähigkeit des Vorhabens, Kindeswohl |
| 3. Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt der Gemeinde / Stadt | Formale Anmeldung nach erteilten Genehmigungen, ggf. Branchenauflagen |
Wichtig: Diese Genehmigung gilt nicht pauschal für „alles Geschäftliche“, sondern konkret für den Betrieb, der angemeldet wird. Wer später ein zweites, völlig anderes Geschäft eröffnen will, benötigt in der Regel eine erneute Prüfung.
Was passiert, wenn ein Elternteil die Unterschrift verweigert?
Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen grundsätzlich auch beide zustimmen. Verweigert ein Elternteil die Unterschrift – etwa weil der Kontakt abgebrochen ist oder Uneinigkeit über das Vorhaben besteht – kann das Familiengericht nach § 1628 BGB in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung die Entscheidung auf einen Elternteil übertragen. Ein einfacher, schneller Weg ist das allerdings nicht: Ohne gerichtliche Lösung bleibt die Gründung blockiert.
Noel Schnieders wollte mit 16 Jahren seinen Imbisswagen eröffnen. Seine Mutter hätte unterschrieben, doch der Vater – zu dem seit Jahren kein Kontakt bestand – verweigerte seine Zustimmung. Da die Mutter nicht das alleinige Sorgerecht hatte, blieb ihr nur ein Ausweg: Sie meldete das Einzelunternehmen unter ihrem eigenen Namen an. Formal ist damit sie die Chefin, Noel offiziell ihr Angestellter – auch wenn er im Alltag die meisten Entscheidungen selbst trifft.
Welche Rechtsform passt für jugendliche Gründer – Einzelunternehmen oder GmbH?
Für die meisten minderjährigen Gründer kommt in der Praxis nur eine Rechtsform realistisch infrage: das Einzelunternehmen. Eine GmbH scheidet aus einem einfachen Grund aus – nach § 6 Abs. 2 GmbHG muss der Geschäftsführer unbeschränkt geschäftsfähig sein, also volljährig. Ein Minderjähriger kann zwar theoretisch Gesellschafter (Anteilseigner) einer GmbH sein und dabei von den Eltern oder einem Ergänzungspfleger vertreten werden, operative Führung als Geschäftsführer bleibt ihm aber verwehrt.
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Für Minderjährige geeignet? | Ja, mit Familiengerichts-Genehmigung | Nein – Geschäftsführung erfordert Volljährigkeit |
| Haftung | Voll, mit Privatvermögen | Grundsätzlich beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Gründungsaufwand | Gering, Gewerbeanmeldung genügt | Notarielle Beurkundung, Stammkapital ab 25.000 Euro |
| Typischer Weg für Jugendliche | Start als Einzelunternehmen (ggf. unter Namen eines Elternteils) | Umwandlung nach Erreichen der Volljährigkeit |
Ein häufiges Muster – auch bei Noel Schnieders sichtbar – ist deshalb: zunächst als Einzelunternehmen starten, später mit 18 Jahren in eine GmbH umwandeln, sobald Expansion und höheres Haftungsrisiko das erfordern.
Bankkonto, Kredit, Leasing: die praktischen Hürden
Neben dem rechtlichen Rahmen sind es vor allem finanzielle Alltagsfragen, die jungen Gründern das Leben schwer machen. „Ohne Eltern gibt es kaum ein Geschäftskonto, keinen Kredit, kein Leasing“, bringt es Magdalena Oehl, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Startup Teens, auf den Punkt.
Ohne Eltern gibt es kaum ein Geschäftskonto, keinen Kredit, kein Leasing.
Magdalena Oehl, Startup Teens
Wer trotzdem starten will, hat mehrere Optionen: ein auf die Eltern mitlaufendes Geschäftskonto, Ratenkäufe über die volljährigen Erziehungsberechtigten oder Crowdfunding über soziale Netzwerke. Noel Schnieders finanzierte einen Teil seiner Investition über einen Spendenaufruf auf Instagram und TikTok – rund 4.000 Euro kamen so zusammen, weil er bereits eine wachsende Reichweite aufgebaut hatte.
Schulpflicht und Selbstständigkeit unter einen Hut bringen
In den meisten Bundesländern gilt die Vollzeitschulpflicht bis zum Ende der Sekundarstufe I, danach in der Regel eine Berufsschulpflicht bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss einer Ausbildung. Wer nebenher ein Gewerbe führt, muss diese Pflicht trotzdem erfüllen – parallele Lösungen sind möglich, aber mit Aufwand verbunden: eine begleitende Ausbildung, ein anerkanntes Praktikum im eigenen Betrieb oder eine individuelle Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht beziehungsweise der Agentur für Arbeit.
In der Praxis ist genau das oft der größte Stressfaktor: Ein Vollzeitgewerbe neben Schule oder Ausbildung bedeutet fast zwangsläufig Sieben-Tage-Wochen.
Schritt-für-Schritt-Checkliste: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
- Tragfähigen Businessplan erstellen – inklusive realistischer Kalkulation von Kosten und Einnahmen
- Schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten einholen (bei Alleinsorge genügt ein Elternteil)
- Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung nach § 112 BGB stellen
- Nach Genehmigung: Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (Ausweis, Genehmigungsunterlagen)
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt beantragen
- Branchenspezifische Genehmigungen klären – in der Gastronomie etwa Gesundheitszeugnis und Hygieneschulung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Notwendige Versicherungen abschließen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung
Praxisbeispiel: Wie ein 16-Jähriger einen Imbisswagen aufgebaut hat
Im Februar 2025 machte Noel Schnieders seinen Plan öffentlich: In einem Video auf Instagram und TikTok kündigte er an, sich noch im selben Jahr selbstständig machen zu wollen. Knapp einen Monat später zeigte er bereits seinen gebraucht gekauften Imbisswagen, den er für 10.000 Euro erworben hatte. Mit Renovierung, auffälliger Folierung und neuen Geräten investierte er insgesamt 22.000 Euro – finanziert über Ersparnisse, Nebenjobs und einen Spendenaufruf, der durch seine wachsende Social-Media-Reichweite rund 4.000 Euro einbrachte.
Weil sein Vater die nötige Unterschrift verweigerte, meldete seine Mutter das Unternehmen unter ihrem eigenen Namen an. Heute betreibt Noel seinen Imbisswagen an einem festen Standort, hat vier Minijobber angestellt, verdient zusätzlich mit Catering auf Veranstaltungen und plant die Eröffnung eines zweiten Standorts. Sein erklärtes Ziel: langfristig zwölf Imbisswagen besitzen und nach Erreichen der Volljährigkeit eine GmbH gründen.
Finanzierung ohne Kredit: welche Alternativen gibt es?
Da klassische Bankkredite für Minderjährige praktisch ausscheiden, greifen junge Gründer meist auf eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen zurück:
- Ersparnisse aus Nebenjobs, Geburtstags- und Weihnachtsgeld
- Familiäre Unterstützung, etwa in Form von Startkapital oder Bürgschaften
- Crowdfunding über soziale Medien, wenn bereits eine Reichweite besteht
- Gebrauchte Ausstattung statt Neuanschaffungen, um die Investitionssumme zu senken
- Beratungsangebote der IHK und von Vereinen wie Startup Teens, die jungen Gründern kostenlos Know-how vermitteln
Was ändert sich mit der Volljährigkeit?
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Notwendigkeit elterlicher Zustimmung und familiengerichtlicher Genehmigung vollständig. Das eigene Unternehmen kann dann unter dem eigenen Namen neu angemeldet werden, Bankgeschäfte, Kreditanträge und Leasingverträge lassen sich eigenständig abschließen – und einer GmbH-Gründung als Geschäftsführer steht rechtlich nichts mehr im Weg.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter darf man in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
Brauchen auch Kleingewerbetreibende unter 18 eine familiengerichtliche Genehmigung?
Was, wenn beide Eltern grundsätzlich gegen die Gründung sind?
Können Minderjährige eine GmbH gründen?
Zählt unternehmerische Erfahrung als Minderjähriger später bei der Kreditvergabe?
Fazit
Eine Unternehmensgründung als Minderjähriger ist in Deutschland möglich, aber kein Selbstläufer. Elterliche Zustimmung, familiengerichtliche Genehmigung und praktische Hürden bei Bank und Finanzierung verlangen frühzeitige Planung – und oft Kompromisse bei der Rechtsform. Wer diese Schritte kennt und einen belastbaren Businessplan mitbringt, kann wie Noel Schnieders zeigen, dass Alter kein Hindernis für unternehmerischen Erfolg sein muss.
Wer ähnlich wie Noel Schnieders früh ein eigenes Unternehmen aufbauen will, profitiert von einer strukturierten Vorbereitung: von der Rechtsformwahl über die Finanzierungsplanung bis zur steuerlichen Anmeldung. Die Vitavia Akademie begleitet angehende Gründerinnen und Gründer in Deutschland genau bei diesen Schritten – praxisnah und verständlich erklärt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die verbindliche Prüfung eines Einzelfalls empfiehlt sich der Kontakt zu einem Fachanwalt für Familienrecht, dem zuständigen Familiengericht oder der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Quellen
- Handelsblatt: „Gastronomie: Noel ist 17 und leitet bereits seinen eigenen Imbiss“, Sebastian Dalkowski, Erstpublikation 03.07.2026
- § 106, § 112, § 1628, § 1643 BGB – Gesetze im Internet
- § 6 GmbHG – Gesetze im Internet
- Startup Teens e.V. — Beratungsangebote für junge Gründer







