Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Für die meisten Fahrerlaubnisklassen entfällt damit die theoretische und praktische Prüfung bei der Umschreibung eines ukrainischen Führerscheins in Deutschland. Dieser Leitfaden erklärt die neue Rechtslage, die Klassenzuordnung, den Ablauf, die benötigten Unterlagen und die Kosten – strukturiert für Menschen, die in Deutschland leben und ihren ukrainischen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen möchten.
1. Warum sich zum 18. August 2026 etwas ändert
Bis Mitte 2026 bestand zwischen Deutschland und der Ukraine kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen. Wer dauerhaft in Deutschland lebte, musste die ukrainische Fahrerlaubnis grundsätzlich in eine deutsche umschreiben lassen – inklusive theoretischer und praktischer Prüfung, ähnlich wie bei einem Neuerwerb. Der Bundesrat hat mit der Bundesrats-Drucksache 318/26 eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung beschlossen, die die Ukraine (zusammen mit Montenegro) in die sogenannte Anlage 11 FeV aufnimmt. Diese Änderung ist am 18. August 2026 in Kraft getreten.
Die Anlage 11 FeV ist das amtliche Verzeichnis der Staaten, deren Führerscheine in Deutschland nach § 31 FeV im vereinfachten Verfahren umgeschrieben werden können – meist ohne erneute Prüfung. Mit der Aufnahme der Ukraine in dieses Verzeichnis wird die grundsätzliche Gleichwertigkeit der ukrainischen Fahrausbildung mit dem deutschen System anerkannt, ohne dass Betroffene das vollständige deutsche Prüfungsverfahren erneut durchlaufen müssen.
Die Umschreibung erfolgt nicht automatisch. Auch nach der Gesetzesänderung wird kein deutscher Führerschein automatisch ausgestellt. Jede Person muss weiterhin persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt am Wohnort) einen Antrag auf Umschreibung nach § 31 FeV stellen und die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen nachweisen.
2. Rechtlicher Rahmen im Überblick
Für ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland überschneiden sich aktuell drei rechtliche Ebenen:
- EU-Verordnung 2022/1280: Sie erkennt gültige ukrainische Führerscheine innerhalb der EU an, solange die Inhaberin oder der Inhaber vorübergehenden bzw. angemessenen nationalen Schutz genießt – ohne Umschreibungspflicht während dieser Zeit.
- § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz): Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG dürfen mit ihrem gültigen ukrainischen Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen, solange dieser Status besteht.
- § 31 FeV in Verbindung mit Anlage 11 FeV: Sobald ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland begründet wird oder der befristete Schutzstatus endet und ein anderer Aufenthaltstitel vorliegt, greift die reguläre Umschreibungspflicht – seit dem 18. August 2026 für die meisten Klassen ohne Prüfung.
In der Praxis bedeutet das: Wer noch unter dem Schutzstatus nach § 24 AufenthG steht, muss in der Regel nicht sofort umschreiben. Sobald sich der Aufenthaltsstatus ändert, eine Daueraufenthaltsperspektive entsteht oder die reguläre Sechs-Monats-Frist für einen neu begründeten Wohnsitz greift, wird die Umschreibung notwendig, um weiterhin legal fahren zu dürfen.
3. Klassenübersicht: Welche Prüfung entfällt
Für die ukrainischen Fahrerlaubnisklassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gilt nach der neuen Fassung der Anlage 11 FeV grundsätzlich: keine theoretische und keine praktische Prüfung. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung und die jeweiligen Zusatzvoraussetzungen.
| Ukrainische Klasse | Entspricht in Deutschland | Theorieprüfung | Praxisprüfung | Zusätzlich nachzuweisen |
|---|---|---|---|---|
| A1 | AM (Mokick/Kleinkraftrad) | nein | nein | keine zusätzliche Vorlage laut Anlage 11 |
| A | A (Krafträder) | nein | nein | keine zusätzliche Vorlage laut Anlage 11 |
| B | B (Pkw bis 3,5 t) | nein | nein | keine zusätzliche Vorlage laut Anlage 11 |
| BE | BE (Pkw mit Anhänger) | nein | nein | keine zusätzliche Vorlage laut Anlage 11 |
| C1, C1E | C1, C1E (leichte Lkw) | nein | nein | Eignung nach Anlage 5, Sehvermögen nach Anlage 6 |
| C, CE | C, CE (Lkw) | nein | nein | Eignung nach Anlage 5, Sehvermögen nach Anlage 6 |
| D1, D1E | D1, D1E (Kleinbusse) | nein | nein | Eignung nach Anlage 5, Sehvermögen nach Anlage 6 |
| D, DE | D, DE (Busse) | nein | nein | Eignung nach Anlage 5, Sehvermögen nach Anlage 6 |
Quelle: Anlage 11 FeV in der Fassung ab 18. August 2026.
Klasse C oder D ohne Klasse B. Wurden die ukrainischen Klassen C oder D erteilt, ohne dass gleichzeitig die Klasse B vorliegt, muss für die Erteilung der deutschen Klasse B sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung abgelegt werden. Eine Erteilung der Klasse C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B ist in Deutschland nicht vorgesehen.
Für die Klassen A1, A, B und BE sieht die amtliche Anmerkung zur Anlage 11 FeV keinen zusätzlichen Nachweis vor. Darüber hinaus stellt § 31 Abs. 1 Satz 1 FeV Inhaber eines Führerscheins aus einem Anlage-11-Staat generell von der ärztlichen Untersuchung, der Sehtestpflicht, der Erste-Hilfe-Schulung und den Ausbildungsvorschriften frei – unabhängig von der Klasse. Nur bei den gewerblichen Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE reaktiviert die spezielle Anmerkung zur Ukraine die Nachweispflicht für die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 und das Sehvermögen nach Anlage 6 – die Befreiung von der Erste-Hilfe-Schulung bleibt jedoch auch dort bestehen. Einzelne Behörden können in der praktischen Anwendung dennoch einen Sehtest bei den übrigen Klassen verlangen; dies liegt dann im Ermessen der nach Landesrecht zuständigen Stelle und sollte vorab erfragt werden.
4. Wer profitiert von der neuen Regelung?
Wohnsitz in Deutschland
Ukrainische Staatsangehörige mit gültigem ukrainischem Führerschein, die einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben oder begründen.
Wechsel des Aufenthaltsstatus
Personen, deren Schutzstatus nach § 24 AufenthG ausläuft oder die in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln und dauerhaft in Deutschland bleiben möchten.
Kurzaufenthalt ohne Wohnsitz
Kurzzeitige Aufenthalte ohne Wohnsitzbegründung – hier bleibt der ukrainische Führerschein für den Aufenthaltszeitraum grundsätzlich gültig, meist mit beglaubigter Übersetzung.
5. Der Ablauf der Umschreibung Schritt für Schritt
- Zuständige Behörde ermitteln: Die Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz (Landratsamt bzw. Bürgeramt/Führerscheinstelle der kreisfreien Stadt).
- Unterlagen vorbereiten: Originaldokument, beglaubigte Übersetzung, Identitäts- und Wohnsitznachweise (Details siehe Abschnitt 6).
- Antrag auf Umschreibung nach § 31 FeV stellen: persönlich bei der Führerscheinstelle, teils mit vorheriger Online-Terminvereinbarung.
- Prüfung der Echtheit und Gültigkeit des ukrainischen Dokuments durch die Behörde – bei Bedarf mit Rückfrage an die ausstellende Stelle in der Ukraine.
- Ausstellung des deutschen Führerscheins nach positiver Prüfung, meist innerhalb einiger Wochen, in Einzelfällen länger, wenn zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
6. Erforderliche Unterlagen
Der genaue Unterlagenkatalog kann je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt leicht variieren. In der Regel werden folgende Dokumente verlangt:
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger ukrainischer Führerschein (Original) | Wird bei der Umschreibung eingezogen bzw. an die ukrainischen Behörden zurückgemeldet |
| Übersetzung des Führerscheins | Siehe Hinweis unten – abhängig vom Kartenformat und von der jeweiligen Behörde |
| Reisepass oder Personalausweis | Zum Nachweis der Identität |
| Aufenthaltstitel | Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland |
| Meldebescheinigung | Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes |
| Biometrisches Passfoto | In der Regel nicht älter als sechs Monate |
§ 31 Abs. 1 Satz 1 FeV stellt Inhaber von Führerscheinen aus einem in Anlage 11 genannten Staat ausdrücklich von mehreren sonst üblichen Nachweisen frei – darunter die ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, die Untersuchung des Sehvermögens nach § 12 Abs. 6, die Schulung in Erster Hilfe nach § 19 sowie die Vorschriften über die Ausbildung. Diese Befreiung gilt für alle Klassen gleichermaßen. Die spezielle amtliche Anmerkung zur Ukraine in Anlage 11 reaktiviert für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE lediglich die Nachweise nach Anlage 5 (Eignung) und Anlage 6 (Sehvermögen) – die Erste-Hilfe-Schulung bleibt für sämtliche ukrainischen Klassen, auch die gewerblichen, ausdrücklich ausgenommen. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist für die Umschreibung eines ukrainischen Führerscheins damit grundsätzlich nicht erforderlich.
Braucht es wirklich eine beglaubigte Übersetzung? Ukrainische Führerscheine im aktuellen Kartenformat (Ausstellung seit 2015) enthalten die Angaben zur Person bereits zweisprachig – ukrainisch und in lateinischer Umschrift – und orientieren sich am Muster gemäß Anhang 6 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968. Für das reine Führen des Fahrzeugs mit gültigem ukrainischem Führerschein ist deshalb ausdrücklich keine zusätzliche Übersetzung mitzuführen. Für die eigentliche Umschreibung nach § 31 FeV verlangen jedoch nicht alle Fahrerlaubnisbehörden einheitlich eine Übersetzung: Manche akzeptieren das zweisprachige Kartenformat direkt, andere bestehen weiterhin auf einer beglaubigten Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer – insbesondere bei älteren, rein kyrillischen Führerscheinen (Ausstellung vor 2015). Es empfiehlt sich, dies vor der Antragstellung direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu klären.
Für die gewerblichen Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE kommen zusätzlich hinzu:
- Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung (Anlage 5 FeV)
- Augenärztliche Bescheinigung bzw. Sehtest zum Sehvermögen (Anlage 6 FeV)
- Bei Schlüsselnummer 95 (Berufskraftfahrerqualifikation): Nachweis der entsprechenden Qualifikation bzw. Weiterbildung
7. Prüfung der Echtheit: Registerabgleich und Datenbanken
Da gefälschte oder als verloren gemeldete Führerscheine ein bekanntes Risiko darstellen, prüfen deutsche Behörden ukrainische Dokumente sorgfältig. Manche Landratsämter verlangen zusätzlich einen Auszug bzw. eine Bestätigung der ausstellenden ukrainischen Führerscheinbehörde, die die Ausstellung und Gültigkeit des Dokuments bestätigt – ausdrücklich als Registerauszug, nicht als bloße Übersetzung der Führerscheinkarte.
Wer selbst vorab prüfen möchte, ob das eigene Dokument im ukrainischen Register korrekt erfasst ist, kann dies über offizielle ukrainische Kanäle tun:
- Elektronisches Fahrerkonto („Електронний кабінет водія“) auf der Website des Hauptdienstleistungszentrums des ukrainischen Innenministeriums (Головний сервісний центр МВС)
- Die App „Дія“ (Diia) für einen automatisierten Abgleich nach Anmeldung
Inoffizielle Prüfdienste meiden. Für den Registerabgleich sollten ausschließlich offizielle staatliche ukrainische Kanäle genutzt werden. Inoffizielle Webseiten, die eine „schnelle Prüfung“ gegen Gebühr anbieten, bergen ein Risiko des Datenmissbrauchs und liefern keine rechtsverbindliche Bestätigung.
8. Kosten der Umschreibung
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und wird von der jeweiligen Kommune festgelegt, sodass der genaue Betrag je nach Bundesland und Landkreis variiert. Zur Orientierung veröffentlicht beispielsweise Berlin folgende Sätze:
| Position | Berlin (Beispiel) | Bundesweite Spannbreite |
|---|---|---|
| Umschreibung ohne Prüfung | 37,50 € | ca. 35–60 € |
| Umschreibung mit Prüfung (Sonderfall B nach C/D) | 45,10 € | ca. 40–70 € |
| Biometrisches Passfoto | – | ca. 8–15 € |
| Beglaubigte Übersetzung (falls von der Behörde verlangt) | – | ca. 50–100 € |
| Sehtest / augenärztliche Bescheinigung (nur C1–DE) | – | ca. 6–10 € bzw. höher bei ärztlichem Gutachten |
Gebührenstand Berlin laut Serviceportal; konkrete Sätze bitte vor Ort erfragen.
Da die konkreten Gebührensätze kommunal festgelegt werden, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen.
9. Fristen und Folgen einer versäumten Umschreibung
Wird nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland die reguläre Frist zur Umschreibung versäumt, verliert der ausländische Führerschein für das Fahren in Deutschland in der Regel seine Gültigkeit. Wer anschließend dennoch fährt, riskiert eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es ist daher ratsam, sich frühzeitig – idealerweise direkt nach Begründung des Wohnsitzes – bei der zuständigen Behörde über die persönliche Frist zu informieren, da diese je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich beginnen kann.
10. Häufige Stolpersteine
- Unnötig eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gegeben, obwohl die zuständige Behörde das zweisprachige Kartenformat direkt akzeptiert hätte – vorab nachfragen spart Zeit und Geld.
- Bei älteren, rein kyrillischen Führerscheinen (vor 2015) eine private statt beglaubigte Übersetzung eingereicht – wird von den Behörden nicht akzeptiert.
- Fehlender Nachweis über die Meldeadresse, obwohl der tatsächliche Lebensmittelpunkt bereits in Deutschland liegt.
- Ukrainische Klasse C oder D ohne zugrunde liegende Klasse B – die Umschreibung von B erfordert dann doch die volle Prüfung.
- Verwechslung zwischen dem Recht, mit dem ukrainischen Führerschein vorübergehend zu fahren, und der Pflicht zur Umschreibung nach Wohnsitzbegründung.
- Zu später Beginn des Verfahrens – gerade bei gewerblichen Klassen mit zusätzlichen ärztlichen Gutachten sollte ausreichend Vorlauf eingeplant werden.
- Vorsorglich einen Erste-Hilfe-Kurs gebucht, obwohl dieser für die Umschreibung eines ukrainischen Führerscheins laut § 31 Abs. 1 FeV gar nicht verlangt wird.
11. Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen ukrainischen Führerschein sofort umschreiben lassen?
Muss ich für die Klasse B eine Prüfung ablegen?
Was passiert mit meinem ukrainischen Führerschein nach der Umschreibung?
Gilt die erleichterte Umschreibung auch für Lkw- und Busführerscheine?
Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs für die Umschreibung?
Kann sich die Regelung noch einmal ändern?
Verwaltungsfragen wie die Führerscheinumschreibung sind oft nur ein Baustein einer größeren Integrations- und Gründungsplanung. Wenn Sie verstehen möchten, wie Aufenthaltsstatus, Gewerbeanmeldung und Unternehmensgründung in Deutschland zusammenhängen, begleiten Sie unsere Programme – etwa das Gründungscoaching – praxisnah durch die ersten Schritte.
Beratungstermin anfragenRechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Aufklärung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Verwaltungsberatung dar und ersetzt keine Einzelfallprüfung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson. Gesetzgebung und Verwaltungspraxis können sich ändern; die konkrete Anwendung hängt von den individuellen Umständen ab. Bitte prüfen Sie aktuelle Anforderungen vor wichtigen Entscheidungen direkt bei der zuständigen Behörde oder einer fachkundigen Beratungsstelle. Weitere Angaben: Impressum und Datenschutz.
Quellen
- Bundesrat, Drucksache 318/26 – Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Bundesgesetzblatt Teil I, 17. August 2026, Nr. 236
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 19, § 31 und Anlage 11
- ADAC – Führerscheinumschreibung für Flüchtlinge
- Service Berlin – Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
- Verordnung (EU) 2022/1280







