In rund zehn Minuten erstellen Sie Ihr persönliches, begründetes Antragsschreiben für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) an Jobcenter oder Agentur für Arbeit – mit allen Angaben zum Träger, zur Maßnahme und zur AZAV-Zulassung. Sie unterschreiben direkt am Bildschirm und speichern das fertige Schreiben als PDF.
- 1 Über Sie
- 2 Ihre Situation
- 3 Begründung
- 4 Daten & Unterschrift
Ihr Antrag ist fertig
Eine Kopie Ihres Antrags ist bei uns eingegangen. Ob ein Gutschein ausgestellt wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Sie suchen Arbeit und möchten mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ein individuelles Bewerbungscoaching besuchen? Dann brauchen Sie einen Antrag, der Ihre Vermittlungsfachkraft überzeugt. Mit dem Generator oben erstellen Sie ihn in wenigen Minuten: mit persönlicher Begründung, allen Angaben zur Maßnahme und zum Träger, Ihrer Unterschrift – und als PDF zum sofortigen Versand an Jobcenter oder Agentur für Arbeit.
Was gehört in einen AVGS-Antrag für Bewerbungscoaching?
Die Grundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III: Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), gilt das über § 16 Abs. 1 SGB II auch für das Jobcenter. Ein vollständiger Antrag enthält:
- Ihre Kontaktdaten und, falls vorhanden, Kundennummer oder BG-Nummer
- die Maßnahme mit Namen, Umfang und Durchführungsform
- den Träger mit Anschrift und AZAV-Zulassung
- die ausdrückliche Bitte um einen AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger (MAT)
- eine individuelle Begründung – das Herzstück des Antrags
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Der Generator setzt alle festen Bestandteile automatisch ein. Ihre Aufgabe ist nur die Begründung – und die entsteht aus Ihren Antworten.
Die Begründung: So überzeugt Ihr Antrag
Vermittlungsfachkräfte prüfen, ob ein Coaching in Ihrem Fall notwendig ist und Ihre Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung tatsächlich verbessert. Eine starke Begründung beantwortet deshalb sechs Fragen, in dieser Reihenfolge:
- Ausgangssituation: Seit wann suchen Sie Arbeit, was war Ihre letzte Tätigkeit?
- Ziel: Welche Stelle in welcher Branche streben Sie an?
- Hindernisse: Was hat bisher nicht funktioniert – Absagen, fehlende Einladungen, Unterlagen, Sprache, Branchenwechsel?
- Eigene Bemühungen und Voraussetzungen: Was haben Sie schon unternommen, welche Qualifikationen bringen Sie mit?
- Unterstützungsbedarf: Wobei genau brauchen Sie Hilfe?
- Ergebnis: Wie führt das Coaching zu einer dauerhaften Beschäftigung – und warum gerade jetzt?
Warum gerade ein Einzelcoaching?
In der Begründung sollte deutlich werden, warum ein individuelles Coaching besser passt als allgemeine Angebote. Typische Argumente: Die Inhalte werden auf Ihre persönlichen Hemmnisse zugeschnitten, Bewerbungen werden während der Maßnahme gemeinsam erstellt und versendet, und Sie üben Vorstellungsgespräche realistisch. Der Generator formuliert diese Punkte passend zu Ihren Antworten.
Die Maßnahme im Antrag: Dein Jobweg
Das Schreiben bezieht sich auf „Dein Jobweg – Individuelles Bewerbungscoaching online“ der Vitavia Akademie UG, einem nach AZAV zugelassenen Träger (Zertifikat W-26-26826, GUTcert GmbH). Alle Eckdaten stehen im Antrag und im beigefügten Angebot:
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (beim Jobcenter i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB II) |
| Umfang | bis zu 120 UE à 45 Minuten, 10 UE pro Woche über 12 Wochen |
| Form | Einzelcoaching online per Zoom, bundesweit |
| Kosten | für Sie kostenfrei mit AVGS, keine Fahrtkosten, Leihgerät bei Bedarf |
Inhalte und Ablauf im Detail finden Sie auf der Seite Dein Jobweg.
So reichen Sie den Antrag ein
Speichern Sie den fertigen Antrag als PDF und senden Sie ihn an Ihre Vermittlungsfachkraft – per E-Mail, per Post oder über das Online-Postfach (Agentur für Arbeit: eServices, Jobcenter: jobcenter.digital). Am besten sprechen Sie das Coaching auch im nächsten Beratungstermin an und nehmen den Ausdruck mit. Sobald Sie den Gutschein erhalten, schicken Sie ihn uns; dann vereinbaren wir den Start.
Allgemeine Floskeln statt konkreter Hindernisse, fehlende Angaben zum Träger, kein Bezug zum Berufsziel – und Begründungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Schreiben Sie nur, was zutrifft; Ihre Vermittlungsfachkraft kennt Ihre Akte.
Häufige Fragen zum AVGS-Antrag für Bewerbungscoaching
Habe ich einen Anspruch auf den AVGS für ein Bewerbungscoaching?
Für Coachings nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III entscheidet die Behörde nach Ermessen. Umso wichtiger ist eine nachvollziehbare Begründung. Sie können um eine Entscheidung unter pflichtgemäßer Ermessensausübung und bei Ablehnung um einen schriftlichen Bescheid bitten.
Muss ich den Antrag schriftlich stellen?
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Ein schriftlicher, unterschriebener Antrag schafft aber Klarheit und dokumentiert, wann Sie ihn gestellt haben.
Was mache ich, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Lassen Sie sich die Gründe erklären. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich. Oft hilft es auch, die Begründung mit neuen Fakten zu ergänzen und erneut zu sprechen.
Kann ich den Antrag stellen, wenn ich noch beschäftigt bin?
Ja, wenn Sie bereits arbeitsuchend gemeldet sind, etwa nach einer Kündigung oder vor dem Ende eines befristeten Vertrags. Wählen Sie im Generator die entsprechende Situation.
Stand der Informationen: Oktober 2026
Beantworten Sie die Fragen oben, prüfen Sie die Begründung, unterschreiben Sie – fertig ist Ihr AVGS-Antrag als PDF.
AVGS-Antrag vorbereitenRechtlicher Hinweis: Der Generator ist eine Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Über die Ausgabe eines AVGS entscheidet ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter im Einzelfall. Weitere Angaben: Impressum und Datenschutz.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): arbeitsagentur.de
- Sozialgesetzbuch III, § 45 – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch II, § 16 – Leistungen zur Eingliederung: gesetze-im-internet.de
